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Property Information

Betlis ist ein traumhaft abgelegener Ort .
Unter den imposanten Felswänden der Churfirsten lädt das Paradiesli zum
Verweilen und Entschleunigen ein – eingebettet in Wälder, Wiesen und dem
Walensee.
Hier fühlt man sich ein wenig wie am Mittelmeer – die Gegend ist bekannt für
ihr aussergewöhnlich mildes Klima und es gedeihen Pflanzen und Früchte, die
man sonst eher im Süden antrifft. Wenn der Blick zu den nahen
Serenbachfällen, einem der höchsten Wasserfälle Europas, schweift, ist man
endgültig im Postkartenidyll angekommen.


Property Name: Landgasthof Paradiesli

Street Address: Obere Betliserstrasse 12

City : Weesen - Sankt Gallen

Postal Code : 8872

Phone: 055 611 11 79

Email: info@paradiesli-betlis.ch

Amenities
  • Bar
  • Beach chairs / loungers
  • Chapel
  • Family rooms
  • Fire extinguishers
  • Garden
  • Guest parking
  • Hiking
  • Internet
  • Kids' meals
  • Newspapers
  • Non-smoking rooms
  • Restaurant
  • Terrace

Check-in/Check-out Policies

This property has the following check-in and check-out times and policies:

Check-In: 15:00

Check-Out: 10:30

Property and Cancelation Policies :

No Charge - If canceled within 2 days of arrival

Terms and Conditions

1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 
3. Sämtliche Offerten des Hotels basieren auf diesen AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes einzelnen Vertrages zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter (nachfolgend "Kunde", "Veranstalter" oder "Vertragspartei" genannt). Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer expliziten Vereinbarung zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter und dem Hotel. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. 
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 
3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 
5. Das Hotel berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt die Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vomVertrag zurückzutreten und die Zimmer und / oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Die Vertragspartei ist dem Hotel für den daraus entstandenenSchaden haftbar. Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei der Abreise vom Kunden perKreditkarte, Debitkarten oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.kjBei Zahlungsverzug ist das Landgasthof Paradiesli berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben. Preisänderungen durch das Hotel bleibenausdrücklich vorbehalten.
6. Ab Fr 1'000.00 sind keine Kreditkartenzahlungen mehr möglich, sie erhalten eine Rechnung oder können mit Postcard oder EC-Direkt bezahlen.

4 Annulierung
1. Die Annullierung der definitiven Reservation hat schriftlich zu erfolgen. Für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen muss folgende Entschädigung entrichtetwerden: Für Zimmerbuchungen und Gesellschaften gilt: Bis 21 Tage vor dem Anlass ist eine Annullation kostenlos.Bis 7 Tage vor dem Anlass kostet eine Annulation 30% der Vertragssumme. Bis 3 Tage vor dem Anlass 100% der Vertragssumme. Bei vorzeitiger Abreise verrechnen wir 1 Nacht zusätzlich.
Für Einzelbuchungen Zimmer:
2 Tage vor der Übernachtung kann diese storniert werden. Danach stellen wir die erste Übernachtung in Rechnung. Bei vorzeitiger Abreise verrechnen wir 1 Nachtzusätzlich.2. Teilannulierung
Änderungen der Personenzahl bei Gesellschaften sind bis 3 Werktage vor Anlass möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt gemeldete Personenzahl ist verbindlich und dient als Verrechnungsbasis für die Speisen.

5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 

6 Rücktritt des Hotels 
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. ein Verstoss gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

7. Zimmerbereitstellung, -übergäbe und -rückgabe 
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
 
8 Haftung des Hotels 
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (OR 487) höchstens CHF 1000,-. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz im Parkhaus oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 

9 Schlussbestimmungen 
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 
3. Ausschliesslicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. 
4. Es gilt schweizerisches Recht. 
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2024

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